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KG, 24.09.1999 - (3) 1 Ss 242/99 (71/99) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80
Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe …
Auszug aus KG, 24.09.1999 - 1 Ss 242/99
Um dem Revisionsgericht diese Nachprüfung zu eröffnen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht (vgl. BGH NStZ 1981, 33; 1982, 478). - BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach …
Auszug aus KG, 24.09.1999 - 1 Ss 242/99
Bei einer Fallgestaltung wie hier, bei der die Lichtbildvorlage von ausschlaggebender Bedeutung für die Beweiswürdigung ist, muß das Urteil - zur revisionsrechtlichen Überprüfung - erkennen lassen, ob die Lichtbildvorlage ordnungsgemäß erfolgt ist und welcher Beweiswert ihr zukommt (vgl. BGH NStZ 1996, 350, 351; KG, Beschluß vom 23. Juli 1997 - (3) 1 Ss 162/97 (58/97) -). - OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91
Tatverdächtiger; Zeuge; Wahlbildvorlage; Wahlgegenüberstellung; Auswahlpersonen; …
Auszug aus KG, 24.09.1999 - 1 Ss 242/99
Dem Revisionsgericht ist eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Lichtbildvorlage aber nur möglich, wenn darüber hinaus auch die Qualität der vorgelegten Lichtbilder mitgeteilt und dargestellt wird, ob und wie sich die Vergleichspersonen in ihrer äußeren Erscheinung von dem Tatverdächtigen unterschieden haben (vgl. OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413; OLG Frankfurt/M. StV 1988, 290, 291; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507; KG, Beschluß vom 13. Februar 1995 - (3) 1 Ss 218/94 (63/94)-).
- OLG Düsseldorf, 10.05.1990 - 2 Ss 71/90
Auszug aus KG, 24.09.1999 - 1 Ss 242/99
Dem Revisionsgericht ist eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Lichtbildvorlage aber nur möglich, wenn darüber hinaus auch die Qualität der vorgelegten Lichtbilder mitgeteilt und dargestellt wird, ob und wie sich die Vergleichspersonen in ihrer äußeren Erscheinung von dem Tatverdächtigen unterschieden haben (vgl. OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413; OLG Frankfurt/M. StV 1988, 290, 291; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507; KG, Beschluß vom 13. Februar 1995 - (3) 1 Ss 218/94 (63/94)-). - OLG Köln, 07.06.1994 - Ss 218/94
Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs
Auszug aus KG, 24.09.1999 - 1 Ss 242/99
Dem Revisionsgericht ist eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Lichtbildvorlage aber nur möglich, wenn darüber hinaus auch die Qualität der vorgelegten Lichtbilder mitgeteilt und dargestellt wird, ob und wie sich die Vergleichspersonen in ihrer äußeren Erscheinung von dem Tatverdächtigen unterschieden haben (vgl. OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413; OLG Frankfurt/M. StV 1988, 290, 291; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507; KG, Beschluß vom 13. Februar 1995 - (3) 1 Ss 218/94 (63/94)-). - KG, 23.07.1997 - 1 Ss 162/97
Auszug aus KG, 24.09.1999 - 1 Ss 242/99
Bei einer Fallgestaltung wie hier, bei der die Lichtbildvorlage von ausschlaggebender Bedeutung für die Beweiswürdigung ist, muß das Urteil - zur revisionsrechtlichen Überprüfung - erkennen lassen, ob die Lichtbildvorlage ordnungsgemäß erfolgt ist und welcher Beweiswert ihr zukommt (vgl. BGH NStZ 1996, 350, 351; KG, Beschluß vom 23. Juli 1997 - (3) 1 Ss 162/97 (58/97) -). - OLG Frankfurt, 03.02.1988 - 5 Ss 361/87
Auszug aus KG, 24.09.1999 - 1 Ss 242/99
Dem Revisionsgericht ist eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Lichtbildvorlage aber nur möglich, wenn darüber hinaus auch die Qualität der vorgelegten Lichtbilder mitgeteilt und dargestellt wird, ob und wie sich die Vergleichspersonen in ihrer äußeren Erscheinung von dem Tatverdächtigen unterschieden haben (vgl. OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413; OLG Frankfurt/M. StV 1988, 290, 291; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507; KG, Beschluß vom 13. Februar 1995 - (3) 1 Ss 218/94 (63/94)-).
- KG, 13.12.2018 - 3 Ws 272/18
Maßregelvollzug: Darstellungserfordernisse bei Anordnung der Unterbringung in …
Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer durch § 358 Abs. 2 StPO nicht an einer Änderung der Kosten- und Auslagenentscheidung zu Ungunsten des Angeklagten gehindert ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1953 - 1 StR 710/52- BeckRS 9998, 122468; Senat, Beschluss vom 24. September 1999 - (3) 1 Ss 242/99 (71/99) - BeckRS 1999, 16275).